Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter,

mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen treten erneut Regelungen in Kraft, die auch Einfluss auf den Betrieb unseres Sportvereins haben.

Zwar ist derzeit noch keine Warnstufe 1 im Landkreis Stade erreicht, ab der die 3G-Regel verpflichtend gelten würde, dennoch haben wir uns bereits jetzt (und wahrscheinlich in weiser Voraussicht, die Sommerferien sind zu Ende) dazu entschieden, die 3G-Regel umgehend umzusetzen. Der Vorstand hat dies Einstimmig beschlossen.

Wir möchten so zum einen unseren Sportbetrieb weiterhin aufrechterhalten, indem wir einem weiteren Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus entgegenwirken, und hierdurch insbesondere die Personengruppen schützen, die bisher noch keine Impfung wahrnehmen konnten, oder trotz Impfung ggf. dennoch vulnerabel sind.

Das Land Niedersachsen rät grade im Sport, bei dem es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, bereits unter der erforderlichen Warnstufe zur Anwendung der 3G-Regel, sowohl im Außen- als auch Innenbereich.

Dieser Empfehlung folgen wir.

Wie setzt der Verein dies um?

Unsere ÜbungsleiterInnen sind bereits informiert. Pünktlich zum Ferienende werden sie auf die Teilnehmenden unserer Übungsgruppen zugehen, und nach einem möglichen Impfstatus oder einer nachgewiesenen Genesung fragen, und dies auf den ohnehin weiterhin zu führenden Teilnehmerlisten vermerken.

Unsere ÜbungsleiterInnen sind dazu aufgefordert, sich einmalig einen Nachweis über die vollständige Impfung oder eine nachgewiesene Genesung zeigen zu lassen. Selbstverständlich wird keine Kopie oder anderweitige Speicherung der Nachweise vorgenommen., sowie mit der gebotenen Sensibilität der persönlichen Daten umgegangen.

Per Verordnung – zum Erhalt unseres Sportbetriebes – sind wir trotz DSGVO & Co. dazu ermächtigt, diese Informationen einzufordern.

Sofern erwachsene Teilnehmer keine nachgewiesene Impfung oder Genesung vorlegen können oder wollen, ist ein negatives Testergebnis mit einem PCR-Test, einem PoC-Antigen-Test oder einem Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vorzuweisen, wobei die beiden letztgenannten Tests im Beisein des Veranstalters, bzw. unter Aufsicht einer Person durchgeführt werden müssen, die einer Schutzmaßnahme nach der Corona Verordnung unterworfen ist (z.B. offizielle Testzentren) durchgeführt werden müssen. PCR-Tests besitzen eine Gültigkeit von 48 Stunden, Antigen- oder Selbsttests besitzen eine Gültigkeit von 24 Stunden.

Die einzuplanende Wartezeit von 15 Minuten bei der Durchführung eines Selbsttests ist unseren ÜbungsleiterInnen nicht zuzumuten, unsere ÜbungsleiterInnen werden die Beaufsichtigung von Selbsttests daher ablehnen. Wir bitten hier um Verständnis.

Unsere nicht geimpften oder genesenen SportlerInnen müssen daher einen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der von einer offiziellen Stelle durchgeführt wurde, und maximal 48 Stunden (PCR-Test), respektive 24 Stunden (Antigen-Test) alt ist.

Und Kinder bzw. Jugendliche?

Hier verfahren wir am unbürokratischsten: Kinder bis zum 6. Lebensjahr, sowie Kinder und Jugendliche, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, müssen keine weitere Nachweise erbringen. Kinder und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, d.h. nicht regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen eines der „3Gs“ erfüllen.

An wen können wir uns für Fragen (oder Kritik) wenden?

Uns ist bewusst, dass diese Regelung die Teilnahme am Sport, insbesondere für ungeimpfte und nicht genesene Erwachsene erschwert. Leider machen wir die Regeln nicht, sondern unterstützen das Schutzkonzept „3G“ sogar ausdrücklich.

Wir bitten daher alle Mitgliederinnen und Mitglieder um entsprechende Unterstützung. Gerne steht der Vorstand für Fragen oder Kritik, auch für einen persönlichen, differenzierten Austausch zur Verfügung.

Wir bitten allerdings ausdrücklich darum, persönlichen Unmut mit den genannten Regelungen nicht an unseren ÜbungsleiterInnen auszulassen, die dieses Konzept nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen, und, das möchten wir an dieser Stelle nochmals erwähnen: Die Regelungen der Landesregierung Niedersachsen umsetzen.

Alle Regelungen sind hier nachzulesen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

Sport im Verein ab 25.08.2021