Liebe Mitglieder,

wir laden herzlich zur Mitgliederversammlung am 06.03.2024 um 20:00 im Dorfgemeinschaftshaus Steinkirchen, Alter Marktplatz 5 ein.

Weitere Informationen zur Tagesordnung sind der beigefügten Einladung zu entnehmen.

Informationen zur Satzungsänderung

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung beabsichtigt der Vorstand, die Satzung in einigen Punkten zu ändern. Hierüber wird gem. Tagesordnungspunkt 10 abgestimmt. Nachfolgend sind die zu ändernden Satzungsinhalte aufgeführt.
Die Satzung ist sowohl in alter wie auch neuer Fassung zum Download verlinkt:

Für Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

  1. Änderung: § 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr.
    • Der Verein ist in das Vereinsregister in Tostedt eingetragen. „Stade“ entfällt.
    • Wortlaut alt:
      • Der Verein führt den Namen Turn- und Spielverein Grünendeich-Steinkirchen e.V. von 1922/1884. Er hat seinen Sitz in Grünendeich und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stade eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    • Wortlaut neu:
      • Der Verein führt den Namen Turn- und Spielverein Grünendeich-Steinkirchen e.V. von 1922/1884. Er hat seinen Sitz in Grünendeich und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Änderung: § 11 Mitgliederversammlung
    • Der Verein lädt zur Sitzung per Anzeigenschaltung im Stader und Altländer Tageblatt ein. Die Einladung soll in Zukunft per E-Mail und Brief, sowie über Aushänge in den Sporthallen der Oberschule Lühe erfolgen.
    • Wortlaut alt:
      • Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist in jedem Jahr abzuhalten. Sie soll bis zum 31 .März eines jeden Jahres stattgefunden haben. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand beschließt 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt haben.
      • Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand durch Veröffentlichung in dem Altländer Tageblatt und dem Stader Tageblatt. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen.
        Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
      • – Feststellung der Stimmberechtigten
      • – Rechenschaftsberichte des Vorstandes
      • – Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
      • – Entlastung des Vorstandes
      • – Wahlen
      • – Beschlussfassung über vorliegende Anträge
      • Anträge zur Tagesordnung sind acht Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge bedürfen zur Behandlung eines besonderen Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
        Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
    • Wortlaut neu:
      • Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist in jedem Jahr abzuhalten. Sie soll bis zum 31. März eines jeden Jahres stattgefunden haben. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand beschließt 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt haben.
      • Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand per Brief oder E-Mail sowie durch Aushang in den Sporthallen der Oberschule Lühe. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
      • – Feststellung der Stimmberechtigten
      • – Rechenschaftsberichte des Vorstandes
      • – Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
      • – Entlastung des Vorstandes
      • – Wahlen
      • – Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
        Anträge zur Tagesordnung sind acht Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge bedürfen zur Behandlung eines besonderen Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  3. Änderung: §12 Vorstand
    • Die Bezeichnung des Vorstandsmitglieds „Frauenwartin“ soll geändert werden in „Schriftwart / in“.
    • Wortlaut alt:
      • Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
      • – 1. Vorsitzende / r
      • – 2. Vorsitzende / r
      • – Geschäftsführer / in
      • – Sportwart / in
      • – Jugendwart / in
      • – Frauenwart / in
      • – Sozialwart / in
      • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r und der/die Geschäftsführer/in.
      • Je zwei Mitglieder vertreten den Vorstand im Sinne des § 26 BGB gemeinsam.
      • Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
    • Wortlaut neu:
      • Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
      • – 1. Vorsitzende / r
      • – 2. Vorsitzende / r
      • – Geschäftsführer / in
      • – Sportwart / in
      • – Jugendwart / in
      • – Schriftwart / in
      • – Sozialwart / in
      • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r und der/die Geschäftsführer/in.
      • Je zwei Mitglieder vertreten den Vorstand im Sinne des § 26 BGB gemeinsam.
      • Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Jahreshauptversammlung am 06.03.2024 / Satzungsänderung