Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
mit Inkrafttreten der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 24.11.2021 gilt für Sport in Innenräumen 2G.
Wir halten uns strikt an die Vorgabe, dass lediglich genesene oder vollständig geimpfte Sportlerinnen und Sportler an unserem Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Entsprechende Nachweise werden von unseren Übungsleiterinnen und Übungsleitern eingefordert (sofern noch nicht geschehen).
SportlerInnen, die die Auskunft zum Impf- oder Genesenenstatus verweigern, oder die keinen Nachweis erbringen können, können nicht an unserem Sportangebot teilnehmen.
Diese Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wir bitten im Sinne der Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler um Verständnis und Unterstützung.
Für Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.